Die Kosten für eine Übersetzung hängen von der Textart, dessen Umfang sowie dem gewünschten Übergabetermin ab. Sie können uns den zu übersetzenden Text mithilfe unseres Online-Formulars bzw. über die E-Mail-Adresse mkk@mkk.gr zusenden und wir werden Ihnen ein Angebot bezüglich der Kosten und der Anfertigungsdauer erstellen.
Selbstverständlich! Dies kann auf zwei Arten erfolgen:
1) Wenn der Träger die Übersetzung auch in elektronischer Form annimmt, können Sie uns den zu übersetzenden Text gescannt (bitte per Scanner, nicht mithilfe eines Mobiltelefons) zusenden. Wir werden daraufhin die Übersetzung anfertigen und Ihnen beglaubigt, ebenfalls auf elektronische Weise übersenden. Die Bezahlung kann per Bank erfolgen.
2) Wenn der Träger die Übersetzung nicht in elektronischer Form annimmt und die Vorlage der originalen Übersetzung erforderlich ist, können Sie uns den zu übersetzenden Text gescannt (bitte per Scanner, nicht mithilfe eines Mobiltelefons) zusenden. Sobald die Übersetzung übergabefertig ist, muss der Text in seiner originalen Form zu uns ins Büro gebracht werden, damit wir diesen der Übersetzung anbei fügen und beglaubigen können. In diesem Fall kann die Bezahlung in bar oder per Karte erfolgen.
Unsere Übersetzungen gelten als offiziell. Sie werden von Herrn Konstantinos Christoforidis beglaubigt, als offizieller Übersetzer und Absolvent der Ionischen Universität und bei der Mehrzahl der Behörden in Griechenland und im Ausland anerkannt. In den seltenen Fällen, in denen die Beglaubigung durch einen Rechtsanwalt erforderlich ist, können wir auch diesen Bedarf in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt decken. Zur Erläuterung jeglicher Fragen diesbezüglich stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Die Haager Apostille ist ein Stempel, mit dem Regierungsbehörden die Echtheit eines Schriftstücks beglaubigen, damit dies von ausländischen Staaten als gültig akzeptiert werden kann. Sie wird durch die ausstellende Behörde auf originale öffentliche Urkunden gesetzt bzw. auf genaue Abschriften.
Bevor Sie eine Übersetzung vornehmen lassen, informieren Sie sich bitte bei der Behörde, für die diese vorgesehen ist, ob der betreffende Stempel erforderlich ist. Falls dies der Fall sein sollte, müssen Sie diesen zunächst auf das originale Schriftstück setzen lassen und danach zur Übersetzung übergehen. Wir werden dann zusammen mit dem Textinhalt auch die Haager Apostille übersetzen.
Sie können Ihre Übersetzungen in unserem Büro bezahlen, in bar bzw. per Karte. Falls unsere Zusammenarbeit ausschließlich in elektronischer Form verlaufen sollte, können Sie die Zahlung auch durch eine Banküberweisung vornehmen.
Unser Büro bietet keine Dolmetscherdienste an.